Das „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ unterstützt in Deutschland die Investition in moderne Technologien, für mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz mit bis zu 40%. Auch unsere Maschinen der Striegel- und Hacktechnik sind über die „Landwirtschaftliche Rentenbank“ förderfähig.
WICHTIGER HINWEIS
"Innerhalb kurzer Zeit wurden nach dem Start der Antragstellung am 11. Januar 2021 so viele Zuschussanträge im Onlineportal fertiggestellt, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft bereits ausgeschöpft sind. Für Wirtschaftsdüngerlager ist aktuell weiterhin eine Antragstellung im Onlineportal möglich. (Hinweis: Die Antragstellung für Separationsanlagen hat noch nicht begonnen.)
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde daher eine Antragspause speziell für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft im Onlineportal der Rentenbank verfügt. Das Onlineportal wird voraussichtlich Anfang Juli 2021 für die nächste Antragsrunde wieder geöffnet.
Alle Zuschussanträge, die bis zur Antragspause vollständig im Portal abgeschlossen wurden, können mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden. Das hat spätestens innerhalb von 2 Monaten (ab Datum der Fertigstellung des Zuschussantrags im Onlineportal) zu erfolgen. Beide Anträge sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Antragseingang ist erst erfolgt, wenn der Zuschussantrag zusammen mit dem Refinanzierungsantrag vollständig bei uns vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs bei uns."
Quelle: rentenbank.de