Ist das Wintergetreide schon angebaut? Dann ist es jetzt an der Zeit richtig und effektiv zu striegeln, um einer Verunkrautung im Frühjahr vorzubeugen.
Rechtzeitig Säen
Wintergetreide muss rechtzeitig gesät werden, um das 1. Striegeln im Herbst noch durchführen zu können.Wintergerste, Triticale und Roggen sollten noch vor Vegetationsende bestocken. Winterweizen und Dinkel sollten im 3-Blatt-Stadium überwintern.
Blindstriegeln äußerst effektiv
Auf Grund der Witterung ist der Zeitpunkt für das Blindstriegeln im Herbst oft schwierig und in manchen Jahren gar nicht mehr möglich. Hier ist vor allem Fingerspitzengefühl gefragt: die Arbeit sollte sehr sanft erfolgen, um keinen Schaden anzurichten. Abhängig von Boden und Witterung kann die Zinkenstellung sanft zwischen 1 und 3 gestellt werden.
Das 1. Striegeln
Wenn das Getreide im Herbst ins 2-Blatt bis 3-Blatt Stadium kommt und die Witterung einen Einsatz zulässt sollten die Zinken mit mittlerer bis aggressiver Stellung über das Feld tänzeln. Wieder abhängig von Boden und Witterung kann die Zinkenstellung des AEROSTAR oder des AEROSTAR-EXACT auf 2-4 gestellt werden. Ob ein Striegeleinsatz notwendig ist hängt natürlich immer vom Beikrautdruck ab. In den meisten Fällen muss jedoch spätestens im 3-Blatt Stadium gestriegelt werden. ACHTUNG: Nach dem Striegeln darf kein Nachtfrost auftreten! Neben der Beikrautregulierung wird die Bestockung angeregt, der Oberboden gelockert und belüftet.
Mit leichtem Druck ins Frühjahr
Oftmals ist ein Striegeldurchgang im Herbst auf Grund der nassen Witterung nicht mehr möglich. Deshalb muss im Frühjahr ehestmöglich gestriegelt werden. Sobald kein Frost mehr auftritt und der Boden abgetrocknet ist, sollte die Bestockung mit wenig Druck am Striegelfeld angeregt und der Boden gelockert und belüftet werden. Doch dazu lesen Sie hier im Frühjahr mehr.
Wir weisen darauf hin, dass die o. a. Informationen Erfahrungswerte sind und in verschiedenen Bedingungen und Gegebenheiten abweichende Ergebnisse erzielen können. Die Einböck GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben und etwaige Schäden an Geräten / Kulturen.